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Erklärung zur Barrierefreiheit

Maria Roithmair ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-GesetzWZG) BGBl. I. Nr. 59/2019 idgF, barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für diese Webseite.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a. Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

Kontrastverhältnisse: Bei einigen Text-Bild-Kombinationen oder feinen Schriftarten entsprechen die Kontrastverhältnisse noch nicht durchgehend den Anforderungen der Stufe AA. Wir arbeiten an einer schrittweisen Optimierung der Farbschemata (WCAG-Erfolgskriterium 1.4.3).

Alternativtexte: Es kann vorkommen, dass bei älteren Blogbeiträgen oder rein dekorativen Grafiken noch nicht alle Alternativtexte (Alt-Attribute) vollständig oder präzise hinterlegt sind (WCAG-Erfolgskriterium 1.1.1).

 

b. Unverhältnismäßige Belastung

Archivierte Inhalte: Ältere Blog-Beiträge oder Portfolio-Einträge, die vor dem Jahr 2024 erstellt wurden, werden nicht rückwirkend vollständig barrierefrei überarbeitet, da dies einen unverhältnismäßig hohen zeitlichen Aufwand darstellt.

 

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 22.März 2026 erstellt.

Die Erklärung wurde auf Grundlage einer von Maria Roithmair durchgeführten Selbstbewertung erstellt.

 

Feedback und Kontaktangaben

Sollten Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen auffallen oder benötigst Sie Informationen über Inhalte, die derzeit von der barrierefreien Umsetzung ausgenommen sind, können Sie mich jederzeit kontaktieren.

Ich bemühe mich, eingehende Mitteilungen zu prüfen und eine entsprechende Rückmeldung sowie ggf. eine barrierefreie Alternative zu den beanstandeten Inhalten anzubieten.

Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung deiner Anfragen:

 

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular der Beschwerdestelle Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren

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